Rauchwarnmelder
Informationsmitteilung vom 1. Oktober 2012 zur Gesetzesänderung "RAUCHWARNMELDER"
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens 1 Rauchwarnmelder zu installieren.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Brandverhütung – Feuerpolizei des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes erlaubt sich hierzu wie folgt erklärend mitzuteilen und folgende, häufig gestellte Frage zu beantworten.